Kostendeckende Vergütung (KV)

Kostendeckende Vergütung (KV)

Als kostendeckend wird die Vergütung für das Einspeisen des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz angesehen, wenn dabei die gleiche Rendite für die eingesetzten Kosten möglich ist, als bei anderen Anlageformen.

Es sollte innerhalb von 20 Jahren eine angemessene Rendite erzielt werden, die sowohl alle Betriebskosten inklusive Wartung und Reparatur, sowie Versicherungen und Messkosten beinhaltet, als auch Die Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kann als kostendeckend bezeichnet werden, wenn sie in etwa eine vergleichbare Rendite für das eingesetzte Kapital ermöglicht, wie sie mit anderen Anlageformen erzielt werden kann.

Nach 20 Jahren sollte sowohl eine angemessene Rendite erzielt werden, als auch die Kosten für die Anlage und deren Installation, sämtliche Betriebskosten (Messkosten, Wartung, Reparatur, Versicherung sowie die Abbaukosten zum Ende der Betriebszeit) und die Kapitalbeschaffungskosten (Schuldzinsen) erwirtschaftet worden sein.